7 Sollen mehrere Generationen einer Familie oder die Ehepartner eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem zuständigen Friedhof ein Wahlgrab aussuchen. Wahlgräber gibt es in verschiedenen Größen, d.h. für eine, zwei, drei oder mehr vorgesehene Bestattungen. Zudem kann bei Wahlgräbern die Nutzzeit immer neu verlängert werden. Dies bedeutet, dass die Grabstätte über Generationen im Familienbesitz bleiben kann. Näheres regelt die jeweilige Friedhofssatzung. Wahlgrab, Familiengrab, Kaufgrab Reihengräber sind Gräber, in die nur einmal bestattet werden darf. Bei einem weiteren Sterbefall in der Familie muss erneut eine Grabstätte erworben werden. Die Reihengräber haben eine festgelegte Nutzzeit, in der Regel zwischen 10 und 25 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit geht die Grabstätte wieder in den Besitz der Kommune über. Eine Verlängerung der Nutzzeit ist nicht möglich. Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, sodass man keinen Einfluss auf die Lage der Grabstätte hat. Reihengrab, Einzelgrab Gemeinschaftsgräber sind Gräber, bei denen mehrere Urnen in einem Grab beigesetzt werden und die Grabpflege übernommen wird. Meist gibt es einen gemeinsamen Grabstein, wobei die Namen der Bestatteten auf diesem oder einem separaten Liegestein erhalten bleiben. Gemeinschaftsgräber sind oft die bessere Alternative zum anonymen Grab, besonders, wenn niedere Kosten und wenig/kein Pflegeaufwand gewünscht wird. Ein besonderes Grabfeld bietet der Hauptfriedhof Karlsruhe mit der Parkanlage „4 Jahreszeiten“ an. Hier wurden thematische Abteilungen mit den jeweiligen Jahreszeiten geschaffen. Verschiedenste Grabpflegevarianten, inklusive eines schon vorher angebrachten Grabmales, stehen zur Auswahl. Das Urnensondergrab, Urnengemeinschaftsgrab, „4 Jahreszeiten“ DIE BESTATTUNGSARTEN
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