Rat und Hilfe aus Tradition

PATIENTENVERFÜGUNG & VORSORGEVOLLMACHT 33 Es gibt leider Situationen im Leben, in denen ein Mensch körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen – beispielsweise im Zuge einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall. Häufig obliegt es dann den nächsten Angehörigen, über Fragen der weiteren medizinischen Versorgung zu bestimmen. Zusätzlich zur Patientenverfügung ist es sinnvoll, einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht auszustellen. So kann diese in Ihrem Sinne handeln und Entscheidungen treffen, sollten Sie sich einmal nicht in der Lage dazu fühlen. Vorsorgevollmacht VORAUSSCHAUEND DENKEN und selbst bestimmen Die Medizin bietet heute erstaunliche Möglichkeiten, um schwerstkranken Menschen zu helfen. Doch was für die einen Hoffnung bedeutet, macht anderen womöglich Angst – beispielsweise die Vorstellung, ein Leben lang an eine Maschine angeschlossen zu sein. Um für solche Fälle Klarheit zu schaffen, können persönliche Vorstellungen zur medizinischen Behandlung vorsorglich in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Sie enthält Ihre getroffenen Vorgaben, an die sich Ärzte im Notfall zu halten haben – auch wenn es womöglich bedeutet, dass trotz entsprechender Möglichkeiten ein Mensch nicht weiter am Leben gehalten wird. Hier kann und sollte jeder für sich selbst entscheiden. Patientenverfügung Bitte beachten Sie: Diese Erklärungen zum Erbrecht und Testament, zur Patientenverfügung und zu weiteren Vollmachten sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung. Weiterführende Informationen zu diesen wichtigen Themen finden Sie außerdem auf der Website vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.de

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