Rat und Hilfe aus Tradition

32 Gedanken zum Testament sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden – denn ist später keines vorhanden, richtet sich die Erbverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge: Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Sollte diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages notwendig, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Zuge eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann. Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber anbieten zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament. DEN EIGENEN NACHLASS REGELN TESTAMENT

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